Rechtliche Neuregelung Bis vor kurzem wurden die Adressen unserer Geburtstags-"kinder" im
Gemeindeboten zusammen mit den Namen veröffentlich. Dieser Schritt war jedoch für die Leser des Gemeindeboten kaum nachvollziehbar. Deshalb wurde der Sachverhalt von der Rechtsabeilung unserer Landeskirche geprüft. Das Ergbenis dieser Prüfung liegt nunmehr vor. Danach werden die Namen der Geburtstage ab einem Alter von 70 Jahren zusammen mit deren Adressen im Gemeindeboten im Abschnit "aus den Kirchenbüchern" veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, die Veröffentlichung der Adresse oder auch des Namen des Jubilars zu unterbinden. Dies ist im Pfarrbüro der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben. Alternativ können Sie eine eMail an: kontakt(a)gemeindebote.org (für das "(a)" ist ein @ zu schreiben) schreiben. Wir hoffen mit dieser Entscheidung den Wünschen unserer Leser gerecht zu werden. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis für die rechtlichen Hintergründe, die uns zu unserem Handeln gezwungen haben. Ihr Layout-Team des Gemeindeboten |
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